Wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag (KiZ) bezieht, der kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch rückwirkend erhalten. Denn anders als bei Hartz IV bestehen Leistungsansprüche auch für Zeiten vor der Antragstellung. Bei den möglichen Nachzahlungen, etwa für Schulmaterialien, geht es für Geringverdiener um richtig viel Geld. [Infoblatt für Wohngeld- oder KiZ-Bezieher, PDF, 2 Seiten]
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