Dienstag, 22. Mai 2012

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    Hartz IV-Gesetze benachteiligen Tagesmütter

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      Foto: Simone Hainz / pixelio.de

      Viele Tagesmütter geben nach den neuen Hartz IV-Regelungen auf

      Das Internetportal „Laufstall.de“ befragte Tageseltern nach ihrer Meinung zu der neuen Hartz IV-Regelung, nach der Tageseltern, die Hartz IV erhalten, seit dem 1. Januar 2012 sämtliche Leistungen nach § 23 SGB VIII als Einkommen angeben müssen. Dazu gehört auch die sogenannte Sachaufwandsentschädigung.

      Tageseltern haben immer weniger Geld
      Immer mehr Tageseltern, die Hartz IV beziehen, müssen ihre Tätigkeit aus finanziellen Gründen aufgeben. So berichtet beispielsweise eine Frau, die sich fortlaufend weiterbildet und sich ehrenamtlich für Kinder einsetzt, dass sie ihre Tätigkeit als Tagesmutter nun bald nicht mehr ausüben kann. Sie sei der Überzeugung, dass es vielen Tageseltern wie ihr ergehe und viele die Kinderbetreuung aufgeben müssten. „Ich persönlich finde es eine Schande, dass man arbeiten will – unter Mindestlohn – gerade in den Bereichen Integration, Kindertagesbetreuung unter 3-Jähriger, man aber aus finanziellen Gründen gezwungen ist, nicht zu arbeiten“, berichtet die Tagesmutter entrüstet. Weiterhin berichtet sie von der schlechten Zahlungsmoral der Behörden. Sie hätte erst am 5. des Folgemonats den ergänzenden Hartz IV-Satz für den vorhergegangenen Monat erhalten.

      Behörden haben schlechte Zahlungsmoral
      Auch eine weitere Tagesmutter, die seit über 30 Jahren in einer Großtagesstelle arbeitet, moniert die schlechte Zahlungsmoral der Behörden. Auch sie wird ihre Tätigkeit aufgeben müssen. „Monatelang kamen unzureichende Zahlungen, Hartz-IV-Unterstützung gab es nicht, da das Geld ja irgendwann kommen müsste“, berichtet die Frau. In Bezug auf die Professionalisierung der Tagespflege in ihrer Stadt sagt sie: „Ein normales Wohnhaus genügte plötzlich nicht, es musste eine Gewerbeimmobilie her, Eltern erhielten keine oder sehr unterschiedliche Auskünfte über Zuzahlungen [...]“

      Eine andere Tagesmutter, die ebenfalls durch die neue Hartz IV-Regelung gezwungen ist, ihre Arbeit aufzugeben, erklärt, dass jeder Arbeitslose einen Beitrag seines Einkommens anrechnungsfrei behalten dürfe. Leider müsse sie davon nun aber ihre Pflegekinder ernähren.

      Viel Arbeit für wenig Geld
      Mit einen zweiten Standbein möchte es eine Tagesmutter versuchen, „um unabhängig von Ämtern vor allem dem Jugendamt und Vermittlungsstellen zu sein, weil man von ihnen keinerlei Unterstützung und Rückhalt bekommt.“ Sie berichtet, dass sie sehr gerne wieder als Tagesmutter tätig sein würde, jedoch nur wenn sich die Bedingungen entschieden besserten. Als Erzieherin bezieht sie zwar keine ergänzenden Hartz IV-Leistungen, empfindet jedoch das Verhältnis von den Anforderungen, die an die Tagespflegepersonen gestellt werden, zu der finanziellen Vergütung als unstimmig.

      Eine selbständige Tagesmutter gibt wie jeder andere Selbständige sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben beim Finanzamt an. Sie begründet: „So ist es doch in jeder Firma.“ Dennoch bleibt die Unsicherheit. Unklar ist für einige Tagesmütter auch die Auswirkung der Hartz IV-Neuregelung auf die Krankenversicherung.

      Traurig aber wahr – viele Tagesmütter werden ihre Tätigkeit wohl aus finanziellen Gründen aufzugeben müssen. Die Behörden bieten den Betroffenen keinerlei Unterstützung. Im Gegenteil, die teilweise undurchsichtige Bürokratie macht es vielen noch schwerer. Leidtragende sind neben den Tageseltern vor allem die Pflegekinder. (ag)

      gegen-hartz


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