Freitag, 18. Mai 2012

Update:07:37:28 AM GMT

Sie sind hier: Debatte Artikel

    Lidl verweigerte Hartz-IV Bezieher Markenprodukte

    E-Mail Drucken PDF
      lidl_khv24_pixelio.de

      Foto: khv24 / pixelio.de

      Lidl verweigerte Hartz-IV-Betroffenen den Erwerb von Markenprodukten mittels Gutschein vom Jobcenter

      Einem Hartz IV Bezieher aus Kappeln (Schleswig-Holstein) verweigerte der örtliche Discounter in Süderbrarup der Supermarktkette „Lidl“ den Erwerb von Markenprodukte mittels Lebensmittelgutscheine. Der Betroffene hatte die Kassiererin gefragt, ob der Gutschein des Kappelner Jobcenters im Wert von 30 Euro angenommen wird. Diese befragte sogleich den Marktleiter und entgegnete, dass der Lebensmittelgutschein zwar grundsätzlich eingesetzt werden dürfe, allerdings keine sogenannten Markenprodukte sondern nur Lidl-eigene Waren gekauft werden dürften. Für den Betroffenen eine außerordentliche Demütigung.

      Lebensmittelgutscheine werden oft ausgegeben, wenn Betroffene eine Kürzung ihres Hartz IV Leistungsbezuges aufgrund einer Sanktion erfahren haben. Der Lebensmittelgutschein wird meist in Din-A4-Format ausgegeben. Einschränkungen in Lebensmittelgeschäften bezüglich der Warenpalette gibt es nicht. Einzig Tabak und Zigaretten dürfen von den Gutscheinen nicht gekauft werden. Auf dem Gutschein ist ein Betrag angegeben und der Verwender muss sich beim Einkauf ausweisen können. Da der Betrag direkt mit dem Jobcenter quasi per Rechnung abgerechnet wird, wird kein Wechselgeld ausgegeben. Zu beachten ist, dass nicht alle Geschäfte mit den Behörden zusammen arbeiten, weshalb immer vor einem Einkauf nachgefragt werden sollte, ob die Lebensmittelgutscheine angenommen werden. Die meisten Supermärkte wie Aldi, Lidl, Penny usw. nehmen die Gutscheine an.

      In dem genannten Fall hat sich der Konzern für den Vorgang in einer Pressemitteilung mittlerweile entschuldigt und darauf verwiesen, dass grundsätzlich für alle rund 3300 Lidl-Filialen in Deutschland „eine verbindliche Regelung“ existiere, dass die Gutscheine wie Bargeld zu behandeln sind. Zudem wolle man sich bei dem Betroffenen „persönlich entschuldigen“. Ein Einzelfall der aber erneut zeigt, mit welchen alltäglichen Problemen und Demütigungen Hartz IV Betroffene zu kämpfen haben. (sb)


      Lesen Sie auch:
      Hartz IV: Lebensmittelgutscheine bei Sanktionen

      gegen-hartz


      rssfeed
      Der Beitrag hat gefallen? Abonnement neuer Inhalte mit dem prekaer.info RSS-Feed. So verpassen sie keinen Artikel.
      Danke fürs Lesen dieses Beitrags. Über einen Kommentar würde sich die Redaktion freuen. Mitarbeiten? Eigenen Artikel/Beitrag einreichen? Registrieren..Freischaltung abwarten..Beitrag einreichen..redaktionelle Reaktion abwarten..Eigenen Beitrag lesen ;-)
      Email Drucken Favoriten Twitter Facebook Myspace Stumbleupon Digg MR. Wong Technorati aol blogger google reddit YahooWebSzenario
      DatumKlicksKommentare
      Total4600
      Fr. 1810
      Do. 1740
      Mi. 1630

      Zugriffe: 470 Klicks Durchschnittliche Zugriffe: 117.5 Klicks / Monat Letzter Besuch war am 17.05.12 Erstellt am 07.02.12 von Redakteur vom Dienst

      Tecox component by www.teglo.info

      Kommentar schreiben


      Sicherheitscode
      Aktualisieren